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BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 17.10.2012 - S 17 SO 48/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
- BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
Zudem liege eine Divergenz der Entscheidung des LSG zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 - vor und beruhe auch darauf.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
Auszug aus BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
L 20 SO 426/12 (LSG Nordrhein-Westfalen). - BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
Eine Divergenz läge hier nur dann vor, wenn das LSG einen tragenden (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem tragenden (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz des BVerfG aufgestellt hätte; eine Abweichung ist dabei erst dann zu bejahen, wenn das LSG diesen Kriterien - wenn auch unter Umständen unbewusst - widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt hätte (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67). - BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BSG, 14.12.2015 - B 8 SO 68/15 B
Über die aufgeworfenen Rechtsfragen müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsfähigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und § 160a Nr. 31).